• Ahoi und willkommen an Bord der „Schwielochsee”

    Achtung Änderungen an folgenden Fahrten im Mai:

    15. Mai 9:00 Uhr ab Goyatz - 16:30 Uhr Rückfahrt aus Beeskow (keine Beeskow Rundtour)

    16. und 23. Mai keine Fahrten

     

    24. Mai Nur Linienfahrt um11:00 bis 13:15 Uhr - keine zweite Fahrt

    25. Mai  Nur die Linienfahrt ab Goyatz um 14:00 bis 16:15 Uhr

    28. Mai zusätzliche Fahrt um 11:00 - 13:15

    Himmelfahrt 29. Mai Fahrten um 10:00 - 12:15, 13:00 - 15:15 und 16:00 - 18:15

    Karten erhältlich in der Touristinformation Goyatz, online oder direkt an Bord.

     

     

     

Das Schiff

Jede Fahrt bietet atemberaubende Aussichten und interessante Einblicke in die lokale Geschichte und Natur.

Entdecken Sie mit uns das Leichhardt-Land im Herzen des Spreewalds. Brandenburg – ein Erlebnis, das durch die Augen des Entdeckers Ludwig Leichhardt inspiriert ist. Tauchen Sie ein in eine Welt voller Geschichte und Natur, während wir Sie auf eine unvergessliche Reise über den malerischen Schwielochsee führen.

(Bild: 1/3)

Während der Fahrten auf dem Schwielochsee ist der prägende Einfluss der letzten Eiszeit an der Form des Sees zu erkennen, da es sich im ein Rinnengewässer handelt.

 

Genuss des Naturraums

Durch die Integration von Leichhardt's Erbe in unsere Touren und Angebote möchten wir ein tiefgreifendes und bildendes Erlebnis schaffen.

Unser Ziel ist es, die Gäste nicht nur mit der idyllischen Schönheit des Schwielochsees zu begeistern, sondern auch mit Geschichten und Erkenntnissen über Leichhardt's Abenteuer und seine Bedeutung für die Region. Dies soll die Neugierde und das Bewusstsein für die lokale Geschichte und die natürliche Vielfalt des Spreewalds fördern.

 

Historie

Als "MS Havelperle" mit dem Baujahr 1992 beginnt die Geschichte des Fahrgastschiffes, welches nun auf dem Schwielochsee seine Heimat findet. Erbaut in der deutschen Werft DBW GmbH Malz bei Oranienburg fuhr ab 2009 der Dampfer unter dem Namen "MS Europa" in der Hauptstadt Berlin. Im Jahr 2024 wurde das Schiff in Bauart eines Mississippi-Dampfers mit rotem Schaufelrad auf den Schwielochsee überführt.

Ab 2024 als Flaggschiff für den Schwielochsee

Schiffsname Schwielochsee
Länge 35,79 m
Breite 5,10 m
Tiefgang 1,0 m
Gewicht 140 t
Material Metall
Personen 90 bis 120
Kraftstoff 4.000 l
Dieselmotor DEUTZ Stromaggregate 60 kVA
Frischwasserverbrauch 4.000 l
Abwasserverbrauch 7.000 l
Bugstahlruder 400 V Querstrahlruder – 25 kW Motor

Angebote

Eventfahrten mit der "Schwielochsee"

,,Tanz zur Sommersonnenwende"

Am 20.06.2025 laden Wir zum Tanz auf dem Schiff mit den goyatzer Blasmusikanten ein. Genießen Sie eine 3 stündige Fahrt mit einem 3 - Gänge-Menü zur Sommersonnenwende. Lassen Sie ihr Tanzbein schwingen und erleben Sie einen unvergesslichen Abend auf der ,,MS Schwielochsee".

Das Essen beinhaltet folgendes:

Vorspeise: bunter Salat mit Dressing, Boulette mit Kartoffelsalat, Canape´s, Wurst-& Käseplastte mit Sauerteigbrot.

Hauptspeise: Kassler mit Sauerkraut & Kartoffeln, Schnitzel mit Champignons, Rahm & Kroetten.

Dessert: Schwarzwälder Kirsch im Glas

Der Preis pro Person beträgt 75€. Die Tickets sind nur im Vorverkauf in der Touristinformation Goyatz oder Online erhältlich.

 

Bootscharter

Entdecken Sie mit uns das Leichhardt's Land im Herzen des Spreewalds. Zukünftig sind Linienfahrten nach Beeskow geplant. Mit einem Aufenthalt in der Stadt mit historischem Stadtkern sind viele Entdeckungen verbunden. Die Rundfahrten finden auf dem "Großen Schwielochsee" statt. Gruppenfahrten sind natürlich auch möglich.

Bei besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, Geburtstagen oder der Weihnachtsfeier ist das Fahrgastschiff auch charterbar.

 

Geplante Schiffstouren ab 2025

Genießen Sie entspannende Rundfahrten, romantische Abendfahrten, exklusive Charterfahrten oder maßgeschneiderte Gruppenausflüge.

Jede Fahrt bietet atemberaubende Aussichten und interessante Einblicke in die lokale Geschichte und Natur.

 

Fahrkarten sind an Bord der "Schwielochsee" oder im Vorverkauf (Touristinformation Goyatz oder Beeskow) erhältlich.

Fahrpreise:

Erwachsene 1h Fahrt 11,00 €
Erwachsene 2h Fahrt 21,00 €
Erwachsene 3h Fahrt 31,00 €
Kinder (4 bis 14 Jahre) halber Preis
Tagesfahrt Beeskow 36,00 €
Fahrräder / Kinderwagen (Mitnahme begrenzt) 7,00 €
Hunde 5,00 €

Gruppenfahrten sind jederzeit, nach Voranmeldung, möglich.
Keine Gewähr für Fahrräder.
Das Mitbringen von Hunden erfordert das Tragen eines Maulkorbes.

Änderungen vorbehalten.
An Feiertagen gesonderte Aushänge und Infos beachten.

Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen übersichtlich dargestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Alle Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten finden Sie hier. Wir würden uns sehr freuen, Sie bald an Bord begrüßen zu dürfen.

Allgemeine Fragen

Was passiert mit meinen persönlichen Daten bei der Buchung?

 Wir behandeln alle persönlichen Daten streng vertraulich. Alle weiteren Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fundsachen: Ich habe etwas verloren - wie bekommen ich es wieder?

Nach jeder Fahrt kontrollieren unsere Schiffsführer das gesamte Schiff. Die Fund- und Wertgegenstände werden dann von diesen verwahrt. Kontaktieren Sie uns gern unter der 035478-17 90 90.

Gibt es Ermäßigungen?

Kinder im Altern von  0 bis 3 fahren kostenlos mit und alle von 4 bis 14 Jahren fahren zum halben Preis mit.

Welche Konditionen gelten für Reisegruppen?

Jede Reisegruppe hat ein unterschiedliches Anliegen und individuelle Bedürfnisse, daher beraten wir Sie im Einzelnen und erstellen Ihnen daraufhin ein Angebot.

Wie kann ich einen Gutschein kaufen?

Unsere Gutscheine erhalten Sie in der Touristinformation Schwielochsee - Am Bahnhof 27, 15913 Schwielochsee OT Goyatz. Oder auch direkt an Bord.

 

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Der Gutschein sollte innerhalb eines Jahres genutzt werden.

Wie lauten die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen (ABB)

Allgemeine Beförderungsbestimmungen (ABB)

für die Beförderung mit Schiffen der Schwielochsee-Schifffahrt Gesellschaft mbH (SSG mbH)

§ 1

Allgemeines

Diese Allgemeinen Beförderungsbestimmungen gelten für reguläre Beförderung durch die SSG mbH, wie auch für Sonder- und Charterfahrten.

Mit Vertragsschluss werden diese Allgemeinen Beförderungsbestimmungen verbindlicher Inhalt des Beförderungsvertrages.

§ 2

Beförderungsvertrag

Der Beförderungsvertrag wird geschlossen durch Buchung durch den Fahrgast und die anschließende Buchungsbestätigung durch SSG mbH, welche durch Aushändigung des Fahrausweises ersetzt werden kann.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht ausschließlich nur für die vermittels Buchungsbestätigung und/oder Fahrausweis dokumentierte Fahrt.

Das Beförderungsentgelt ist vor Antritt der Fahrt zu entrichten und mit der Buchungsbestätigung fällig.

Die Höhe des Beförderungsentgeltes ist in den Allgemeinen Tarifbestimmungen der SSG mbH geregelt, die auf der Internetseite des Unternehmens sowie in den Geschäftsräumen der Tourismus-Entwicklungsgesellschaft Lieberose/ Oberspreewald mbH, Am Bahnhof 27 in 15913 Gemeinde Schwielochsee OT Goyatz, bekanntgegeben sind.

Es besteht im Zusammenhang mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages kein Anspruch auf Kartenzahlung auf dem Schiff bzw. in den Häfen.

Bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist deren jeweilige Berechtigung bei Abschluss des Vertrages und bei etwaigen Kontrollen an Bord nachzuweisen.

Mehrere Ermäßigungen können nicht kombiniert werden.

Werden erworbene Fahrausweise postalisch versandt, wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 3,50 Euro fällig. Eine Online-Versendung ist von zusätzlichen Kosten frei.

Eine Erstattung des Fahrpreises scheidet bei Nichtantritt der Fahrt durch den Fahrgast aus, es sei denn, der Nichtantritt ist von der SSG mbH verschuldet.

§ 3

Rücktritt vom Beförderungsvertrag

Die SSG mbH hat das Recht vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, sofern die Witterungsverhältnisse oder andere Fälle höherer Gewalt dieses insbesondere im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste gebieten.

In einem solchen Fall wird das bereits entrichtete Entgelt erstattet. Weitere Ansprüche sind wechselseitig ausgeschlossen.

Die SSG mbH hat weiterhin das Recht vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, sofern bei Fahrten, die nicht Linienfahrten sind, eine in den Allgemeinen Tarifbestimmungen der SSG mbH festgesetzte Mindestfahrgastzahl nicht erreicht wird.

§ 4

Fahrausweise

Erhaltene Fahrausweise und Buchungsbestätigungen sind unverzüglich nach Erhalt auf deren Vollständigkeit sowie auf Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu prüfen. Beanstandungen sind der SSG mbH unverzüglich mitzuteilen, damit diese die Möglichkeit erhält, die Beanstandung auf deren Berechtigung zu prüfen und in einem solchen Fall abzustellen.

Fahrgäste sind verpflichtet, auf Verlangen der SSG mbH oder von ihr beauftragte Dritte, den Fahrausweis vorzuzeigen. Beschädigte, unvollständige oder abhanden gekommene Fahrausweise besitzen keine Gültigkeit mehr.

Besitzt ein Fahrgast keinen gültigen Fahrausweis, wozu auch Fahrausweise gehören, bei denen die darin enthaltene Ermäßigung nicht im Rahmen der Kontrolle nachgewiesen werden kann, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro fällig. Dieses gilt nicht, wenn der Fahrgast dieses nicht zu vertreten hat.

Bei nachträglicher Reduzierung der tatsächlichen Anzahl von Teilnehmern bei Fahrten oder Gruppenfahrten erfolgt keine anteilige Fahrgelderstattung.

Mit Buchung oder Aushändigung des Fahrausweises besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Sind Reservierungen erfolgt, haben die davon betroffenen Fahrgäste die ihnen vom Bordpersonal zugewiesenen Plätze einzunehmen.

§ 5

Pflichten des Fahrgastes

Die Fahrgäste sind verpflichtet, den Anordnungen des Schiffspersonals oder sonstiger von der SSG mbH im Zusammenhang mit der Durchführung der Beförderung bevollmächtigter Dritter Folge zu leisten.

Das Rauchen an Bord ist nur an den auf dem Oberdeck ausgewiesenen und als solche gekennzeichneten Raucherplätze erlaubt.

SSG mbH ist allein verpflichtet, den Fahrgast und übliches Handgepäck zu befördern. Derartiges Handgepäck ist selbständig ordnungsgemäß zu verstauen und zu beaufsichtigen.

Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen des Schiffes missbräuchlich zu benutzen oder zu beschädigen sowie Verunreinigungen der befahrenen Gewässer vorzunehmen.

Die Mitnahme von Waffen und anderen gefährlichen oder belästigenden Gütern ist verboten.

§ 6

Barrierefreiheit

Rollstühle können nur in begrenzter Anzahl und nach vorheriger Absprache mit an Bord genommen werden.

Auf der Bauart des Schiffes geschuldete Einschränkungen im Sanitärbereich – es gibt keine behindertengerechten Toiletten - wird ausdrücklich hingewiesen.

Eine Beförderung von besetzten Rollstühlen ist nur im Unterdeck möglich.

§ 7

Beförderung von Kinderwagen, Fahrrädern, Tieren

Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl und nach vorheriger Absprache mit dem Personal an Bord genommen werden. Es existiert keine separate Still- oder Wickelmöglichkeit für Kleinkinder.

Fahrräder werden nur in begrenzter Anzahl, kostenpflichtig und in Abhängigkeit von den jeweils aktuellen Unterbringungsmöglichkeiten an Bord transportiert. Die jeweiligen Abstellplätze werden durch das Schiffspersonal zugewiesen und sind beizubehalten.

Haustiere, insbesondere Hunde, sind von den diese mitführenden Fahrgästen ständig zu beaufsichtigen. Hunde und Katzen dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, von denen Gefahren für andere Fahrgäste oder die Schiffsbesatzung ausgehen können, sind an kurzer Leine zu halten und haben für die Dauer des Bordaufenthalts einen Maulkorb zu tragen.

§ 8

Ausschluss von der Beförderung

Fahrgäste, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs und/oder der übrigen Fahrgäste darstellen bzw. die nachhaltig gegen diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben, andere Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt bzw. der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.

Erfolgt ein Ausschluss aus einem der vorgenannten Gründe, besteht keine Anspruch auf Erstattung des Fahrgeldes bzw. Schadensersatz.

§ 9

Sonstiges

Mitgebrachte Speisen oder Getränke – mit Ausnahme von Babynahrung - dürfen nicht an Bord verzehrt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich über die Bordgastronomie.

Den Anordnungen der Schiffsbesatzung, des Schiffsführers bzw. mit der Durchführung der Fahrt betrauter Dritter ist im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet. Dieses gilt ausdrücklich auch für die Wiedergabe per Handy, Laptop o.ä..

Fundsachen sind bei der Schiffsbesatzung abzugeben.

§ 10

Haftungsausschluss

Ansprüche des Fahrgastes auf Schadensersatz – ausgenommen Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SSG MBH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen - sind ausgeschlossen.

 

Fragen zu Stornierung & Fahrtausfall

Was passiert, wenn eine Schifffahrt ausfällt und ich bereits Tickets gekauft habe?

Falls dieser Fall zutrifft, sann melden Sie sich bitte zeitnah in unserer Zentrale. Vor Ort: Am Bahnhof 27 15913 Goyatzt oder telefonisch unter: 035478 179090

Kann ich von meinem Kauf bei Ihnen zurücktreten?

Dies ist nur bei außerordentlichen Fällen möglich. Bitte melden Sie sich hierfür zur individuellen Beratung unter 035478 179090

Kontakt

Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder andere Wünsche? Gerne sind wir für Sie da! Sie erreichen uns unter der Telefonummer 035478/17 90 90. Oder senden Sie eine E-Mail an info@schwielochsee-schiffstour.de – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen!

 
 

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